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Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizer Agrarmedien AG, Talstrasse 3, 3053 Münchenbuchsee (nachfolgend «Agrarmedien») regeln die Geschäftsbeziehungen und Nutzungsbedingungen zwischen Ihnen als Nutzerin/Kundin oder Nutzer/Kunde (nachfolgend «Kunde») und der von Agrarmedien betriebenen Online-Plattformen agropool.ch, baumaschinenpool.ch, baumatpool.ch, bauernzeitung.ch, diegruene.ch, tierwelt.ch, agrarjobs.ch sowie BauernNews und der über die Online-Plattformen angebotenen Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend insgesamt «digitalen Angebote»).

Mit der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen und Informationen verpflichtet sich der Kunde, diese Bestimmungen einzuhalten oder andernfalls auf die Benutzung der digitalen Angebote zu verzichten. Er erklärt sich ferner ausdrücklich damit einverstanden, dass Agrarmedien im Falle der Nichteinhaltung der Nutzungsbestimmungen dem Kunden die Nutzung ihrer Dienstleistungen gerichtlich untersagen und Schadenersatz verlangen kann und dass sich Agrarmedien bei rechtswidriger Nutzung auch ausdrücklich eine strafrechtliche Verfolgung vorbehält.

 

Umfang des Nutzungsrechts / Verbot der Weiterverwendung von Informationen

Unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos einhält, ist der Kunde befugt, die auf den digitalen Angeboten zugänglich gemachten Informationen ausschliesslich für eigene Zwecke zu nutzen. Durch die Ausübung dieser Nutzungsrechte erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an Inhalten oder Informationen, welche auf den digitalen Angeboten ausgeschrieben oder zugänglich gemacht werden. Der Kunde anerkennt, dass kein Anspruch auf Verfügbarkeit der digitalen Angebote oder einzelner Teile davon besteht.

Der Kunde verpflichtet sich zudem ausdrücklich, die zugänglich gemachten Informationen in keiner Weise oder Form ausserhalb dieser Agrarmedien-Plattformen zu verwenden, ausser mit Zustimmung der Agrarmedien. Insbesondere unterlässt es der Kunde, die auf den digitalen Angeboten zugänglichen Daten zu kopieren, zu veröffentlichen oder sonst wie (z.B. im Internet) in irgendeiner Form wiederzugeben.

 

Inkrafttreten, Widerrufsrecht, Rücktritt

Sobald der Kunde eine Vereinbarung mit Agrarmedien unterzeichnet oder den Bezug von Dienstleistungen und/oder Produkten von Agrarmedien über eine Applikation oder über das Internet bestätigt hat, tritt die entsprechende Vereinbarung unter Einbezug dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.

Agrarmedien behält sich das Recht vor, jede durch einen Mitarbeiter oder einen Agenten der Agrarmedien oder jede über digitalen Angebote abgeschlossene Kunden-Vereinbarungen ohne Angabe eines Grundes und ohne Entschädigungsfolgen innerhalb von 14 Tagen aufzulösen.

Im Fall einer vertragswidrigen, widerrechtlichen oder sittenwidrigen Benützung der Dienstleistungen durch den Kunden oder im Fall, dass der Kunde wegen mangelnder Qualität der an Agrarmedien übermittelten Daten, wie beispielsweise Insertionsdaten, Anlass zu Reklamationen gegeben hat, kann Agrarmedien ohne Entschädigungsfolgen sofort vom Vertrag zurücktreten und die Leistungserbringung ohne vorgängige Mitteilung an den Kunden und ohne Entschädigungsfolgen einstellen; in diesem Fall verfällt ein bereits im Voraus für eine bestimmte Laufzeit bezahlter Preis und dem Kunde steht kein Rückforderungsanspruch zu. Sämtliche Ansprüche von Agrarmedien bleiben vorbehalten.

 

Zugangsberechtigung

Die Registration eines Benutzerkontos erfordert einen Namen und eine gültige E-Mail-Adresse. Für die Nutzung kostenpflichtiger, digitaler Angebote ist die Angabe des korrekten Vor- und Nachnamens erforderlich. Das automatisierte Anlegen von elektronischen Konten ist nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten (insbesondere Passwort) vertragskonform zu verwenden und diese ohne schriftliche Zustimmung der Agrarmedien keinem Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist für den Schutz seiner Zugangsdaten selber verantwortlich. Auf agropool.ch können sich nur Kunden aus der Schweiz registrieren. Kunden anderer Länder erhalten keine Zugangsberechtigung. Für Agrarmedien gilt als Kunde diejenige Person, welche die Benutzeridentifikation und Passwort verwendet, unabhängig davon, ob diese Person tatsächlich die Zugriffsberechtigung besitzt.

Für gewisse digitale Angebote verwendet Agrarmedien ein Single Sign-on. Damit können sich die Kunden nach einer einmaligen Registrierung für alle teilnehmenden Angebote mit einheitlichen Zugangsdaten anmelden (einloggen), ohne dass sie für jedes digitale Angebot einen gesonderten Registrierungsprozess durchlaufen müssen. Kunden besitzen also ein produktübergreifendes Agrarmedien-Konto, der von den digitalen Angeboten, welche die Kunden verwenden möchten, erkannt und verifiziert werden können.

 

Print- und Online-Insertion (Inseratepublikation)

Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Inserenten bzw. Kunden (Publikationen von Fliesssatzanzeigen, Kleinanzeigen und Inseraten – Print & Digital) und den Agrarmedien verweisen wir auf die aktuell geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inserate, die integrierter Bestandteil dieser AGB sind.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für die Berechnung der Preise die jeweils gültige Preisliste von Agrarmedien für das entsprechende digitale Angebot. Diese üblichen Preislisten sind jederzeit unter den entsprechenden Angeboten im Internet abrufbar. Agrarmedien behält sich vor, die Preise der Markt- und/oder Preisentwicklung anzupassen. Diese Preisanpassungen werden, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch auf laufenden Verträge angewendet. Die Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, netto in Schweizer Franken zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung, vorbehalten bleiben abweichende Zahlungsfristen gemäss separater Vereinbarung resp. abweichender Benennung auf der Rechnung. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist, so kann Agrarmedien die Vereinbarung frist- und entschädigungslos ohne Mahnung auflösen. Im Falle von nicht fristgerecht bezahlten Zahlungen während laufender Vertragsdauer hat Agrarmedien zudem das Recht, den Zugang des Kunden zu den digitalen Angeboten zu sperren. Mit vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen wird die Sperrung wieder aufgehoben. Der Kunde hat in diesem Fall kein Anrecht auf eine Verlängerung der vereinbarten Vertragsdauer um die Dauer der Sperrung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann ein Verzugszins von 1 % pro Monat geltend gemacht werden. Zusätzlich können Mahnkosten von CHF 30.00 pro Mahnung anfallen. Im Weiteren trägt der Kunde den Agrarmedien durch den Zahlungsverzug und/oder die Auflösung der Vereinbarung entstandenen Schaden.

 

Zahlungsarten, Vertragsabschluss, Vertragsdauer und Vertragsauflösung

Für einige digitalen Angebote werden die folgenden Zahlungsarten bei kostenpflichtigen Produkten angeboten:

  • Kreditkarte
  • PostFinance
  • Twint
  • Google Pay, Apple Pay
  • Rechnung als PDF per E-Mail oder Rechnung per Post mit Einzahlungsschein. Alle Rechnungen können via E-Banking beglichen werden.
  • Vorauskasse

Der Vertrag zwischen Kunde und Agrarmedien kommt mit der Registrierungsbestätigung und/oder der Bestellungsbestätigung durch Agrarmedien zustande. Die Bestätigung für kostenpflichtige Produkte erfolgt durch die Bestätigung der erfolgten Zahlung (Kreditkarte, Twint oder Postfinance-Karten), durch Rechnungsstellung oder durch die erste Auslieferung. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss seitens Kunde besteht nicht. Lieferbeginn der bestellten Produkte ist der vom Kunde genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (bei Printlieferungen mind. 10 Tage) bei Agrarmedien eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt der nächstmögliche Zustellungstermin als vereinbarter Lieferbeginn.

Für alle kostenpflichtigen Produkte mit monatlicher Laufzeit steht lediglich eine gültige Kreditkarten-Zahlungsarten zur Verfügung. Hierbei verlängert sich das Abonnement ohne Kündigung bis spätestens 10 Tage vor Vertragsablauf automatisch um die bisherige Laufzeit. Die bei Vertragsabschluss angegebene Kreditkarte wird automatisch im entsprechenden Umfang belastet. Ein automatisch verlängertes Abonnement kann innerhalb der ordentlichen Kündigungszeit von 20 Tagen gekündigt werden. Falls vom Kunden keine automatische Verlängerung gewünscht wird, kann dies durch entsprechende Mitteilung an unseren Leserservice jederzeit geändert werden.

Bei den restlichen kostenpflichtigen Produkten (wie Jahresabo / 2-Jahresabo) wird das Abonnement nicht automatisch verlängert. Der Kunde wird jedoch vor Ablauf des Abonnements mit einer Offerte zur Vertragsverlängerung kontaktiert. Der Vertrag kann auf diese Weise mit Annahme des entsprechenden Angebots verlängert werden. Der Vertrag für kostenpflichtige Produkte endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Bei Produkten mit automatischer Verlängerung des Abonnements endet der Vertrag mit rechtsgültiger Kündigung des Abonnements. Eine vorzeitige Vertragsauflösung durch den Nutzer ist nur bei Umzug ins Ausland oder bei Todesfall des Kunden möglich. Mit der Vertragsauflösung erlischt das Nutzungsrecht des Kunden am entsprechenden Produkt. Insbesondere ist ein Zugriff auf kostenpflichtige digitalen Angbote ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Auch bereits heruntergeladene Ausgaben können nicht mehr eingesehen werden.

 

Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Informationen, Elementen und Inhalten der digitalen Angebote, insbesondere die darin enthaltenen Marken, Bezeichnungen und Urheberrechte, sind Eigentum der Agrarmedien oder Dritten, die Agrarmedien entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt haben.

Soweit die vertragsgemässe Nutzung der digitalen Angebote der Agrarmedien durch den Kunden Nutzungsrechte an Urheberrechten, Marken und/oder Know-how von Agrarmedien voraussetzt, werden diese dem Kunden nicht-exklusiv, unübertragbar und im benötigten Umfang für die Dauer der entsprechenden Vereinbarung durch Agrarmedien erteilt. Vereinbart der Kunde mit Agrarmedien die Nutzung einer Applikation eines Dritten (vgl. Ziffer 13), so gilt dieser Abschnitt analog auch für eine solche Applikation. Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte der digitalen Angebote und Applikationen Dritter (vgl. Ziffer 13) sind persönlich und nicht übertragbar. Sämtliche im Auftrag des Kunden durch Agrarmedien erstellten Objektunterlagen, Fotos und Templates sind Eigentum des Kunden.

Jegliche Reproduktion, Übermittlung, Änderung und/oder Verknüpfung von Informationen, Elementen und/oder Inhalten der digitalen Angebote für öffentliche und/oder gewerbliche Zwecke in jeglicher Form ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Agrarmedien ausdrücklich verboten. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich geahndet.

 

Bewirtschaftung und Weiterentwicklung der Applikation

Der Betrieb und die Bewirtschaftung der digitalen Angebote erfolgen durch Agrarmedien. Diese ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritte beizuziehen. Agrarmedien ist bestrebt, den Betrieb der digitalen Angebote möglichst störungsfrei anzubieten und Unterbrechungen für die Behebung von Störungen, Wartungsarbeiten, Einführungen neuer Technologien und dergleichen kurz zu halten. Die technische Weiterentwicklung liegt allein im Ermessen von Agrarmedien.

Die Applikationen Dritter (vgl. Ziffer 13) werden durch die entsprechenden Dritten betrieben und bewirtschaftet. Die technische Weiterentwicklung liegt in deren Ermessen.

 

Publikationsnetzwerk

Der Kunde erlaubt Agrarmedien Daten gemäss Vereinbarung, wie beispielsweise Online-Insertionsdaten und Print-Inseratedaten, inklusive den dazugehörenden Elementen, wie Texte, Graphiken, Bilder, Pläne etc., auf den digitalen Angeboten sowie in weitere eigene Online- und Offline-Dienste sowie solche Dritter zu integrieren. Ein Anspruch auf Publikation innerhalb dieser digitalen Angebote existiert nicht. Agrarmedien kann die Publikation innerhalb des Publikationsmediums jederzeit, aus welchem Grund auch immer, ohne Kostenfolge unterbrechen, verändern oder gänzlich unterbinden. Ebenso kann Agrarmedien die Insertionsdaten für weitere eigene Zwecke und solche Dritter, wie beispielsweise die Erstellung von Statistiken, nutzen oder sonst wie veröffentlichen und zu diesem Zweck speichern und bearbeiten. Der Kunde stimmt der direkten und/oder indirekten Übergabe der für die Nutzung der Applikationen Dritter (vgl. Ziffer 12) notwendigen Daten von den digitalen Angeboten der Agrarmedien in die Applikation(en) Dritter sowie der Speicherung solcher Daten in deren Datenbank(en) ausdrücklich zu. Der Kunde stimmt der Nutzung der Daten durch den Dritten hiermit ausdrücklich zu. Agrarmedien kann die Vertraulichkeit, Unverfälschbarkeit und Authentizität der online publizierten Daten des Kunden nicht umfassend zu sichern.

 

Datenschutz

Für die Bearbeitung von Daten (insb. Personendaten) wird auf die Datenschutzbestimmungen verwiesen, die integrierender Bestandteil dieser AGB sind.

 

Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die digitalen Angebote von Agrarmedien und von Dritten (vgl. Ziffer 12) gesetzes- und vertragsgemäss zu nutzen. Der Kunde sichert insbesondere zu, dass

  • er sämtliche an Agrarmedien oder Dritte übermittelten Daten in der von Agrarmedien vorgegebenen Form und Qualität liefert, gemäss den Insertionsregeln der entsprechenden digitalen Angebote;
  • er an sämtlichen von ihm direkt oder indirekt über Dritte Agrarmedien oder Dritten zur Verfügung gestellten Daten wie beispielsweise Grafiken, Fotos, Videos, Musikstücke, Bilder, Plänen, Texten, Software und Sounds berechtigt ist und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit Agrarmedien verwenden darf;
  • die an Agrarmedien oder Dritte übermittelten Daten vollständig und wahr sind sowie von ihm ständig aktuell gehalten werden;
  • die von ihm angebotenen Produkte oder Dienstleistungen korrekt und wahrheitsgetreu beschrieben sind, die beschriebenen Eigenschaften aufweisen und nicht gegen anwendbare Gesetze oder Rechte Dritter (insb. Immaterialgüterrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht) verstossen;
  • er die AGB, AGB Inserate und Datenschutzbestimmungen akzeptiert und jederzeit einhält

Agrarmedien behält sich vor, die vom Kunden übermittelten Daten aus technischen Gründen zu verändern oder gänzlich nicht zu verarbeiten.

Der Kunde überträgt Agrarmedien das ausschliessliche Recht, die zur Verfügung gestellten Daten zu nutzen. Die Daten dürfen von Dritten nicht verwendet, übernommen oder kopiert werden. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass Dritte die von ihm zur Verfügung gestellten Daten zum Zwecke der Veröffentlichung auf deren Plattformen aus den digitalen Angeboten von Agrarmedien beziehen können. Selbst wenn der Kunde dem Dritten eine Zustimmung zu einem solchen Datenbezug erteilt, ist Agrarmedien nicht verpflichtet, den Datenbezug zuzulassen.

Wird Agrarmedien im Zusammenhang mit einer Vereinbarung mit dem Kunden oder im Zusammenhang mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und/oder Werbung von einem Dritten belangt, so ist der Kunde verpflichtet, auf erste Aufforderung von Agrarmedien hin dieser für die Abwendung der geltend gemachten Ansprüche sämtliche Agrarmedien nützlich erscheinenden Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Wird Agrarmedien im Zusammenhang mit einer Vereinbarung mit dem Kunden oder im Zusammenhang mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten von einem Dritten gerichtlich belangt, so ist der Kunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Kunde ist in jedem Falle verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten von Agrarmedien zu übernehmen und Agrarmedien auf erste Aufforderung hin vollumfänglich schadlos zu halten.

 

Gewährleistung

Dem Kunden steht für Arbeiten, die sich nach Werkvertragsrecht beurteilen, ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung durch Agrarmedien zu. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig schliesst Agrarmedien jede Haftung für Mangelfolgeschäden aus.

Die digitalen Angebote enthalten Informationen Dritter, bestehend insbesondere aus Texten, Bildern, Grafiken, Plänen, Links etc. Agrarmedien bemüht sich, die Exaktheit der auf den Online-Plattformen wiedergegebenen Drittinformationen sicherzustellen, gibt aber ausdrücklich keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der zugänglich gemachten Informationen und Inhalten ab. Dies betrifft insbesondere die Wahrheit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität solcher Informationen. Die Informationen der digitalen Angebote können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Agrarmedien prüft den Inhalt der verlinkten Websites innerhalb der digitalen Angebote nicht und ist für den Inhalt solcher verlinkter Websites nicht verantwortlich.

Die auf den digitalen Angeboten wiedergegebenen Informationen begründen weder eine Aufforderung zur Offertstellung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zur Miete und/oder zum Erwerb. Ein solches liegt nur dann vor, wenn Agrarmedien es ausdrücklich und unmissverständlich als "Angebot", "Offerte" oder "Aufforderung zur Offertstellung" bezeichnet. Im Zweifelsfall muss der Kunde davon ausgehen, dass Agrarmedien keine rechtliche Bindung eingehen will. Agrarmedien ist nicht Vertragspartei eines möglicherweise zu Stande kommenden Vertrages zwischen dem Kunden und einem auf der digitalen Angebote publizierenden Dritten.

 

Risiko

Der Kunde trägt sämtliche Risiken, die infolge von Manipulationen an seinem EDV-System, infolge von Funktionsstörungen seines EDV-Systems und/oder infolge missbräuchlicher Verwendung von Zugriffsberechtigungen auftreten können.

 

Haftung

Der Kunde ist vollumfänglich für den Inhalt der von ihm an Agrarmedien übermittelten Daten, wie beispielsweise Online-Inserate und Printaufträge, verantwortlich. Agrarmedien lehnt jede Haftung für diese Informationen oder für Schäden, welche aus dem Abruf, Zugriff, der Nutzung oder der Verwendung dieser Informationen allenfalls entstehen können, ab. Der Abruf und die Verwendung solcher Informationen und Inhalte erfolgen ausschliesslich auf das eigene Risiko der Kunden. Insbesondere übernimmt Agrarmedien keinerlei Gewährleistungen und Garantien für die angebotenen Güter und Dienstleistungen sowie für die sich möglicherweise daraus ergebenden Vertragsabschlüsse, wie beispielsweise Kauf- oder Mietverträge. Dies gilt auch für Inserate und Printaufträge, die im Auftrag des Kunden durch Agrarmedien erfasst werden.

Agrarmedien haftet nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. In keinem Fall haftet Agrarmedien für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Kann Agrarmedien trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie beispielsweise Naturereignissen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen, technischen Störungen, welche dem Verantwortungsbereich Dritter zuzuordnen sind, ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, besteht für die Dauer des Ereignisses kein Anspruch des Kunden auf Vertragserfüllung.

Agrarmedien haftet nicht für schadhafte Technik und für durch Computerviren, Spionageprogramme und/oder andere schädliche Computerprogramme (Malware, Spyware) bewirkte Schäden. Es besteht auch keine Haftung für die Folgen von Betriebsunterbrüchen, die durch Störungen aller Art (auch von Dritten) entstehen oder die der Störungsbehebung, der Wartung und der Einführung neuer Technologien dienen. Die von Agrarmedien publizierten Inhalte sind mit grosser Sorgfalt erstellt. Dennoch können Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Produkte nicht garantiert werden. Agrarmedien lehnt hierfür jegliche Haftung ab.

Agrarmedien behalten es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte digitale Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Nutzung von Applikationen Dritter

Der Kunde akzeptiert bei jeder Nutzung der digitalen Angeboten integrierten Diensten oder Applikationen von Partnern von Agrarmedien die entsprechenden Nutzungsbestimmungen dieser Dienste.

 

Verrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen mit Forderungen von Agrarmedien zu verrechnen.

 

Abtretungsverbot

Der Kunde darf das Vertragsverhältnis mit Agrarmedien nicht ohne schriftliche Einwilligung von Agrarmedien auf einen Rechtsnachfolger übertragen, ebenso wenig dürfen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit Agrarmedien ohne schriftliche Einwilligung von Agrarmedien an Dritte abgetreten werden.

 

Allgemeine Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen von schriftlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform unter Zustimmung beider Parteien. Dies gilt auch für einen allfälligen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollte eine Bestimmung einer Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein, so fällt diese nur im Ausmass ihrer Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit dahin und ist im Übrigen durch eine der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu ersetzen. Allfällige Lücken der entsprechenden Vereinbarung sind durch Regelungen auszufüllen, welche dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dessen Sinn und Zweck vereinbart hätten, wenn sie an den betreffenden Punkt beim Abschluss der entsprechenden Vereinbarung gedacht hätten.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der Agrarmedien. Agrarmedien ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz/Wohnsitz zu belangen.

Stand: 10. Februar 2022 – Schweizer Agrarmedien AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Inserate der Schweizer Agrarmedien AG

Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inserate der Schweizer Agrarmedien AG, Talstrasse 3, 3053 Münchenbuchsee (nachfolgend «Agrarmedien») regeln die Geschäftsbeziehungen und Nutzungsbedingungen zwischen Ihnen als Kundin/Inserentin oder Kunde/Inserent (nachfolgend «Kunde») und der von Agrarmedien betriebenen Online-Plattformen agropool.ch, baumaschinenpool.ch, baumatpool.ch, bauernzeitung.ch, diegruene.ch, tierwelt.ch, agrarjobs.ch sowie BauernNews und der über die Online-Plattformen angebotenen Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend insgesamt «digitalen Angebote») im Bereich der Print- und Online-Insertion.

Werbe-, Media- oder PR-Agenturen handeln gegenüber Agrarmedien im Namen und auf Rechnung des Kunden. Gegenüber Verlagen handelt Agrarmedien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

Der Insertionsvertrag beinhaltet insbesondere die Disposition (Einzel­Dispositionen, Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) inkl. oder exkl. Herstellung von Inseraten, Kleinanzeigen, Fliesssatzanzeigen, Werbebeilagen, Onlineinseraten und Beiheftern (nachfolgend «Inserate») durch Agrarmedien.

Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für den Insertionsvertrag die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).

 

Insertionstarife (Print und Online)

Es gelten die jeweils gültigen Preise und Rabatte zuzüglich MwSt. Änderungen der Preise, Rabatte und der MwSt. treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.

Ausserordentliche Aufwendungen plus MwSt. werden zusätzlich verrechnet.

 

Grösse der Inserate

Für die Verrechnung massgeblich ist die im betreffenden Produkt gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten werden zur Abdruckhöhe 2 mm dazugerechnet.

Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet.

 

Mengen- und Wiederholungsrabatte

Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zuviel bezogene Rabatt rückbelastet. Dem Kunde wird dabei eine Toleranz von 3% auf dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogene Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden.

Für Inserate, die an zum voraus festgesetzten Datum unverändert erscheinen (Wiederholungsaufträge), können die Insertionstarife Wiederholungsrabatte vorsehen. Die Inserate müssen grundsätzlich bezogen auf das Druckmaterial unverändert erscheinen; einzig bei Vollvorlagen können in der Regel die Sujets, bei gleich Grösse gewechselt werden. Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird.

Für jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag vereinbart werden. Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von einem einzelnen Kunden getätigt werden.

Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12 Monate. Beginnt er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres; beginnt er ab 16. bis Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des folgenden Jahres. Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz.

 

Verlegerrecht

Agrarmedien oder der von ihr beauftragte Verlag behält sich vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Agrarmedien oder Dritt-Verlage können aus technischen Gründen für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben.

Agrarmedien kann Inserate mit der Bezeichnung «Inserat» versehen, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen und kann grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen. Platzierungswünsche des Kunden können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für eingehaltene Platzierungsvorschriften wird der festgelegte Preis erhoben.

 

Chiffreinserate

Agrarmedien verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle:

  • • Agrarmedien kann Strafverfolgungsbehörden oder Personen, die einem Chiffreinserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen, die Identität des Chiffreinserenten bekannt geben.

Agrarmedien braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen.

Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet. Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffreinserenten.

 

Korrekturabzüge

Korrekturabzüge werden nur für kommerzielle gestaltete Inserate geliefert. Die Druckunterlagen müssen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert. Inserate werden auch dann publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.

 

Druckmaterial

Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Agrarmedien für herkömmlich oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos etc.) weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.

 

Zahlungskonditionen

Für die Insertionsaufgabe (Print oder digital) digitaler Angebote der Agrarmedien werden die folgenden Zahlungsarten angeboten:

  • Kreditkarte
  • PostFinance Card
  • Twint
  • Google Pay, Apple Pay
  • Rechnung als PDF per E-Mail oder Rechnung per Post mit Einzahlungsschein. Alle Rechnungen können via E-Banking beglichen werden.
  • Vorauskasse

Für die telefonische Aufgabe oder Aufgabe per E-Mail behält Agrarmedien sich vor, diese nur per Rechnung oder Vorauskasse durchzuführen.

In der Regel besteht eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Skontoabzug. Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins verrechnet. Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet. Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlungsprovisionen.

 

Vorzeitige Vertragsauflösung

Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann Agrarmedien ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Dies entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird. Disponierte Anzeigen können bis spätestens zum publizierten Anzeigenschluss kostenlos sistiert werden.

 

Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen

Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb der Zahlungsfrist bei Agrarmedien anzubringen.

Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten erlassen oder in Form von Inseratenraum in der betreffenden Publikation kompensiert. Bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten an Agrarmedien oder zum Verlag, bei Fehlern infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei Datenverschiebungen (siehe «Verlegerrecht»), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei signifikanten Passerdifferenzen, bei Abweichungen in der Farbe oder von typographischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen entfallen die genannten Ansprüche.

Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die Obgenannten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.

 

Mindestgrösse

Es wird in jedem Fall eine Mindestgrösse von 20mm pro Inserat verrechnet.

 

Haftung bezüglich Inhalt der Inserate und Online-Inserate

Der Kunde ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür den Agrarmedien verantwortlich zu sein.

 

Gegendarstellungsrecht

Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert Agrarmedien den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.

Falls Agrarmedien im Zusammenhang mit einem Gegendarstellungsanspruch gerichtlich belangt wird, ist der Inserent nach Treu und Glauben verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten.

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu tragen.

 

Verwendung von Inseraten für Online-Dienste

Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass Agrarmedien die Inserate in eigene oder fremde digitale Angebote einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist.

Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder auf Online-Diensten eingespiesenen Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Kunden untersagt. Dieser überträgt Agrarmedien insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen.

 

Geistiges Eigentum an Inseraten und anderer Werbung

Der Kunde anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der Agrarmedien an allen von ihr selber kreierten Inseraten und anderer Werbemittel mit individuellem Charakter (z.B. DTP-Verfahren). Soweit der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Agrarmedien nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Agrarmedien oder des von ihr beauftragten Verlags, der den Insertionsvertrag geschlossen hat.

Stand: 10. Februar 2022 – Schweizer Agrarmedien AG